Beurkundungen und Beglaubigungen
Bestimmte Willenserklärungen werden rechtlich erst dann wirksam, wenn sie öffentlich beurkundet und beglaubigt sind.
Beim Jugendamt werden folgende Angelegenheiten beglaubigt:
-die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
-Vaterschaftsanerkennungen und die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft
-Sorgeerklärungen (Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können erklären, dass sie für ihr Kind die gemeinsame elterliche Sorge ausüben wollen)
Gebühren: Die aufzunehmenden Erklärungen werden gebührenfrei beim Jugendamt beurkundet.
Kreisjugendamt Haßberge
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Fax: 09521 27-170
E-Mail: beurkundung@hassberge.de